Allgemeine Einkaufsbedingungen

Hausneindorfer Metallbau und Montage GmbH (Stand: April 2024, Version: 1.3)

1.           Geltungsbereich

1.1        

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen uns (Hausneindorfer Metallbau und Montage GmbH, Lindenstraße 3, 06458 Selke-Aue
OT Hausneindorf, GERMANY) und unseren Lieferanten gelten ausschließlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB).

1.2        

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder bestellte Waren vorbehaltlos annehmen.

1.3         

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen sind von Ihnen in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AEB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2.           Bestellungen

2.1         

Unsere Bestellungen sowie Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen sind nur in Schriftform verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen haben Sie uns zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

2.2         

Sie sind gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von einer (1) Woche schriftlich (E-Mail ausreichend) zu bestätigen, andernfalls sind wir berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen.

3.           Lieferzeit und -verzug

3.1         

Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen. 

3.2         

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand) beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.

3.3         

Lieferabrufe sind hinsichtlich der Art und Menge der abgerufenen Ware sowie der Lieferzeit verbindlich. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.

3.4         

Liefern oder leisten Sie nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit, so bestimmen sich unsere Rechte insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.5         

Sind Sie in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i. H. v. 1 % des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.           Preise

4.1         

Die Preise sind Festpreise. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

4.2         

Die Preise schließen sämtliche Nebenleistungen (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten inklusive eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) im Zusammenhang mit den von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.

5.           Unteraufträge

5.1         

Unteraufträge dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung vergeben, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktgängiger Teile handelt.

6.           Rechnungen, Zahlungen

6.1         

Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung einzureichen; sie müssen unsere Bestellnummer angeben. 

6.2         

Ihr Anspruch auf den vereinbarten Preis wird nach 45 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat oder an dem der Scheck abgesandt wurde; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich. Wenn wir die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewähren Sie uns 2% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.3         

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen Sie zustehen.

6.4         

Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung entschädigungslos zurückzuhalten. 

6.5         

Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. 

6.6         

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.

7.           Sicherheit, Umweltschutz

7.1         

Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, den Bestimmungen des ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien o. Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.

7.2         

Bei der Herstellung der an uns gelieferten Waren und Verpackungen dürfen keine Ozonabbauenden Stoffe, z.B. FCKW / CFC, Tetrachlorkohlenstoff, 1.1.1 Trichlorethan, verwendet werden.

7.3         

Bei Lieferung und beim Erbringen von Leistungen sind Sie allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.

8.           Compliance, Import- und Exportbestimmungen, Zoll

8.1         

Sie sind verpflichtet, die nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, die für die jeweilige Vertragsdurchführung Relevanz haben, einzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Kartellrecht, EU- und US-Exportkontrollvorschriften, das deutsche Außenwirtschaftsrecht sowie sonstige Exportkontroll- und Zollvorschriften.

8.2         

Sofern anwendbare Exportkontrollgesetze und -vorschriften oder behördliche Anordnungen einer Annahme Ihrer vertraglichen Leistungen entgegenstehen und auch in absehbarer Zeit nicht durchführbar erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Annahme der betroffenen Leistung zu verweigern sowie vom Vertrag zurückzutreten.

9.          

Erfüllungsort, Gefahrübergang, Eigentumsrechte, Werbung

9.1         

Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

9.2         

Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung geht die Gefahr mit Übergabe bzw. mit Abnahme am Erfüllungsort auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen unsere Abnahmeerklärung nicht.

9.3         

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht spätestens nach Bezahlung unbeschränkt und unbelastet auf uns über. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt in Ihren AGB wird allerdings akzeptiert.

9.4         

 Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist von Ihnen unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von Ihren sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen am beigestellten Material oder Verlust des Materials sind von Ihnen zu ersetzen.

9.5         

Verarbeiten, vermischen oder verbinden Sie das beigestellte Material oder bilden Sie es um, so erfolgt diese Tätigkeit für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der hierbei entstandenen neuen Sachen. Macht das beigestellte Material nur einen Teil der neuen Sachen aus, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen in dem Anteil zu, der dem Wert des darin enthaltenen beigestellten Materials entspricht. 

9.6         

 Sie sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu uns zu werben.

10.        Mängelansprüche

10.1      

 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch Sie gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.2      

Nach den gesetzlichen Vorschriften gewährleisten Sie, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, von Ihnen oder vom Hersteller stammt.

10.3      

Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Eine Wareneingangskontrolle findet durch uns nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von außen erkennbaren Abweichungen in Identität und Menge statt. Solche Mängel werden wir innerhalb von 10 Tagen rügen. Wir behalten uns vor, eine weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügen wir Mängel innerhalb von 10 Tagen, nachdem sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt worden sind. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

10.4      

Senden wir Ihnen mangelhafte Ware zurück, so sind wir berechtigt, Ihnen den Rechnungsbetrag zurückzubelasten zuzüglich einer Aufwandspauschale von 5% des Preises der mangelhaften Ware. Den Nachweis höherer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt Ihnen vorbehalten.

10.5      

Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Lauf der Gewährleistungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit Absendung unserer Mängelanzeige beginnt und mit der Entgegennahme der mangelfreien Lieferung oder Leistung durch uns endet. Für einen nachgebesserten oder ersatzweise gelieferten bzw. wiederholten Teil der Lieferung oder Leistung beginnt die in Satz 1 genannte Frist mit der Entgegennahme der mangelfreien Lieferung oder Leistung neu zu laufen.

11.        Haftung

11.1      

Sie haften uneingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11.2      

Sie stellen uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.

12.        Technische Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel

12.1      

Von uns zur Verfügung gestellte technische Unterlagen, Werkzeuge, Werknormblätter, Fertigungsmittel usw. bleiben unser Eigentum; alle Urheberrechte bleiben bei uns. Sie sind uns einschließlich aller angefertigten Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurückzusenden; insoweit sind Sie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Sie dürfen die genannten Gegenstände nur zur Durchführung der Bestellung verwenden und sie unbefugt Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich machen. Das Kopieren oder Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweit zulässig, als es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.

12.2      

Erstellen Sie für uns die in Ziffer 12.1 Satz 1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf unsere Kosten, so gilt Ziffer 12.1 entsprechend, wobei wir mit der Erstellung unserem Anteil an den Herstellungskosten entsprechend (Mit-) Eigentümer werden. Sie verwahren diese Gegenstände für uns unentgeltlich; wir können jederzeit Ihre Rechte in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen erwerben und den Gegenstand herausverlangen.

13.        Vertraulichkeit

13.1      

Sie sind verpflichtet, Informationen, die Sie im Zusammenhang mit der Bestellung von uns erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihnen diese Information bereits bekannt war oder nachträglich von einem dazu berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurde oder dass sie allgemein zugänglich war oder es nachträglich wurde, ohne dass Sie hierfür verantwortlich sind.

13.2      

Die Herstellung für Dritte, die Schaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungen betreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellungen gegenüber Dritten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

14.        Verhaltenskodex für Lieferanten

14.1      

In Bezug auf unsere geschäftlichen Praktiken und den Umgang mit unseren Lieferanten, der Gesellschaft und der Umwelt, verpflichten wir uns zu Integrität, und Fairness. Dementsprechend stellen wir einen Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) bereit. Die Bestimmungen unseres Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) sind für Sie verpflichtend und bilden einen integralen Bestandteil der Geschäftsbeziehung mit uns. Die aktuelle Fassung können Sie hier einsehen. 

14.2      

Wir fordern Sie außerdem auf, die Standards des Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) auch an Ihre Geschäftspartner weitergeben und diese zur Einhaltung entsprechend verpflichten und die Einhaltung der Pflichten regelmäßig zu überprüfen.

14.3      

 Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung der Bestimmungen des Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) nach vorheriger Ankündigung und unter Beachtung des jeweils anwendbaren Rechts in angemessener Weise unter Wahrung der Vertraulichkeit zu überprüfen. Wir erwarten, dass Sie uns bei einem Verdacht des Verstoßes gegen den Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen.

15.        Sonstiges

15.1      

Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz des diese Bedingungen verwendenden Unternehmens der Saferoad RRS GmbH in Montabaur. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

15.2      

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist Montabaur ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Art. 25 VO (EU) 1215/2012). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund der VO (EU) 1215/2012 zuständig ist.

15.3      

Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.


Saferoad RRS GmbH 
Bongard-und-Lind-Straße 1
56414 Weroth

+49 (0) 64 35 90 80 0
E-Mail

Stand: 2024-04
Version: 1.3